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Bayern: Umfrage zu den Sachkosten in der Kindertagespflege

Herzlich Willkommen zu unserer Umfrage für Bayern:

Sachkosten in der Kindertagespflege

Gemäß §23 Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII umfasst die laufende Geldleistung

die Erstattung angemessener Kosten, die der Kindertagespflegeperson für den Sachaufwand entstehen.

Quelle: § 23 SGB VIII

Mit dieser Umfrage wollen wir den aktuellen Stand in Bayern ermitteln. Daraus erstellen wir eine Übersicht, damit man die Rahmenbedingungen in verschiedenen Landkreisen und Städten vergleichen kann.

Eintragungen sind möglich bis 23.04.2023


Hier gelangen Sie zur Umfrage (Es öffnet sich ein separates Fenster).


Die Umfrage dauert nur wenige Minuten. Alle Eingaben werden selbstverständlich anonym ausgewertet.

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aktueller Stand

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