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Anhebung der Betriebskostenpauschale

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Anhebung der Betriebskostenpauschale für selbständig tätige Kindertagespflegepersonen ab 2023

Seit langem wurde eine Anpassung der 2009 festgesetzten Betriebskostenpauschale gefordert.

Das bayerische Staatsministerium für Finanzen und für Heimat gab in seiner Pressemitteilung Nr. 101 vom 04.04.2023 bekannt, dass Bund und Länder sich auf Verwaltungsebene geeinigt haben, die Betriebskostenpauschale ab 2023 um ein Drittel auf höchstens 400 € je Kind und Monat anzuheben. Die endgültige Regelung des Bundesfinanzministeriums steht allerdings noch aus.

Die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. begrüßt diese Entwicklung außerordentlich!

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