höchstpersönlich
Die Betreuung muss grundsätzlich durch die zugelassene Kindertagespflegeperson persönlich erfolgen.
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Alles, was nicht in spezielle Kategorien gehört.
Die Betreuung muss grundsätzlich durch die zugelassene Kindertagespflegeperson persönlich erfolgen.
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Hygiene spielt in der Kindertagespflege eine zentrale Rolle, um die Gesundheit der Kinder zu schützen und Infektionen zu verhindern.
Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gesetzliche Grundlage für gesundheitliche Anforderungen und Hygieneregeln.
Zuständige Behörde für die Erteilung der Pflegeerlaubnis und Beratung in der Kindertagespflege.
Kinderschutz bedeutet, das Wohl des Kindes aktiv zu wahren und es vor Gefährdungen zu schützen – sowohl körperlich als auch seelisch.
Form der Kinderbetreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen.
Kindertagespflege weiterlesen »
Offizieller Begriff für Tagesmütter oder Tagesväter mit entsprechender Qualifizierung und Pflegeerlaubnis.
Kindertagespflegeperson weiterlesen »
Pädagogischer Ansatz, bei dem die individuellen Bedürfnisse und Interessen des Kindes im Mittelpunkt stehen.
kindzentrierte Pädagogik weiterlesen »
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und müssen daher selbst für ihre Krankenversicherung sorgen.
Krankenversicherung weiterlesen »
Lebensmittelhygiene ist ein zentraler Bestandteil der Gesundheitssicherung in der Kindertagespflege, insbesondere wenn die Kindertagespflegeperson Mahlzeiten selbst zubereitet.
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