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NRW: Beförderung mit dem Fahrrad (Handlungsanleitung)

Liebe Kindertagespflegepersonen,

im Juni 2023 wurde eine Handlungsanleitung zum Thema „Beförderung mit dem Fahrrad in der Kindertagespflege“ erarbeitet, die Mitte Juli 2023 auf der Homepage der UK NRW veröffentlicht wurde.

Allgemeines (Auszüge):

  • Die Eltern sind grundsätzlich schriftlich darüber informiert und damit einverstanden, dass ihr Kind von der Kindertagespflegeperson mit einem Fahrrad (mit Fahrradsitz/mit Fahrradanhänger/einem Lastenfahrrad) befördert wird.
  • Das Tragen eines Fahrradhelms wird der Kindertagespflegeperson aufgrund ihrer eigenen Sicherheit und ihrer Vorbildfunktion empfohlen.

zu finden unter: Beförderung mit dem Fahrrad (UK NRW)


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