Masernschutzgesetz
Das Masernschutzgesetz wurde im Jahr 2020 eingeführt, um die Ausbreitung von Masern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und auch in der Kindertagespflege zu verhindern.
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Alles, was nicht in spezielle Kategorien gehört.
Das Masernschutzgesetz wurde im Jahr 2020 eingeführt, um die Ausbreitung von Masern in Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas, Schulen und auch in der Kindertagespflege zu verhindern.
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Das Münchener Modell ist ein Eingewöhnungskonzept, das auf aktiver Beziehungsarbeit und der Mitgestaltung durch das Kind basiert.
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Öffentlichkeitsarbeit in der Kindertagespflege umfasst alle Maßnahmen, mit denen Kindertagespflegepersonen oder Träger auf ihre Arbeit aufmerksam machen und das Bild der Kindertagespflege in der Gesellschaft stärken.
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Schriftliche Darstellung der Betreuungs- und Erziehungsvorstellungen der Kindertagespflegeperson.
Pädagogisches Konzept weiterlesen »
Offizielle Genehmigung des Jugendamts, um ein oder mehrere Kinder betreuen zu dürfen. Die Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VIII.
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und müssen daher selbst für ihre Pflegeversicherung sorgen.
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Ein Portfolio in der Kindertagespflege ist eine Sammlung von Dokumenten, die die Entwicklung und Förderung eines Kindes während seiner Zeit in der Betreuung durch die Kindertagespflegeperson dokumentieren.
Qualifizierung für Kindertagespflegepersonen. Oftmals ist die Qualifizierung standardisiert und orientiert sich am Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB)