Vereinbarte Zeit, in denen das Kind regelmäßig betreut wird.
Betreuungszeiten bezeichnen die vertraglich vereinbarten Zeiten, in denen ein Kind von der Kindertagespflegeperson regelmäßig betreut wird. Sie richten sich nach dem individuellen Bedarf der Familie sowie nach den Möglichkeiten der Kindertagespflegeperson. In der Regel bewegen sich die Betreuungszeiten im Rahmen von 15 bis 45 Stunden pro Woche, abhängig vom Umfang der Förderung durch das Jugendamt.
Genaue Anfangs- und Endzeiten, sowie Bring- und Abholzeiten, werden im Betreuungsvertrag festgehalten. Eine klare Absprache ist wichtig, um den Tagesablauf für alle Beteiligten planbar zu gestalten. Veränderungen der Betreuungszeiten sollten frühzeitig kommuniziert und gemeinsam abgestimmt werden. Auch Randzeiten, z. B. bei Schichtarbeit der Eltern, können unter bestimmten Voraussetzungen vereinbart werden. Überschreitungen der vereinbarten Zeiten sollten vermieden oder im Vorfeld geregelt werden. Die Einhaltung der Betreuungszeiten ist ein wichtiger Aspekt für einen verlässlichen und strukturierten Betreuungsalltag. Sie fördern die Verlässlichkeit und tragen zur pädagogischen Qualität der Kindertagespflege bei.