Eine Altersgrenze kann sowohl im Hinblick auf die Kinder als auch die Kindertagespflegepersonen wichtig sein.
Die Altersgrenze in der Kindertagespflege bezieht sich in erster Linie auf das Alter der betreuten Kinder. Grundsätzlich richtet sich das Angebot der Kindertagespflege an Kinder im Alter von null bis drei Jahren, kann aber auch ältere Kinder bis zum Schuleintritt oder darüber hinaus betreffen. Die genaue Altersgrenze kann je nach Bundesland und kommunaler Regelung unterschiedlich ausgestaltet sein. Häufig wird die Betreuung über das dritte Lebensjahr hinaus gewährt, wenn keine andere Betreuungsmöglichkeit vorhanden ist oder ein besonderer Förderbedarf besteht.
Darüber hinaus kann der Begriff auch im Hinblick auf die Kindertagespflegeperson selbst relevant sein. Es gibt keine einheitlich gesetzlich festgelegte Altersobergrenze für Kindertagespflegepersonen, jedoch wird mit zunehmendem Alter regelmäßig die gesundheitliche Eignung überprüft. Die Jugendämter achten darauf, dass Kindertagespflegepersonen körperlich und psychisch in der Lage sind, Kinder zuverlässig zu betreuen. Auch Rentenbezug oder ein höheres Alter schließen die Tätigkeit nicht automatisch aus. Entscheidend ist immer die individuelle Eignung. Altersgrenzen dienen somit dem Schutz und der Qualitätssicherung in der Kindertagespflege.