Recht auf körperliche Unversehrtheit

“Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
sehr geehrte Frau Bundesfamilienministerin Spiegel,
sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach,
sehr geehrte Ministerpräsident*innen,
wir wenden uns als Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. in einem offenen Brief an Sie, um Sie als politische Verantwortungsträger für die pandemische Situation in Kindertagespflegestellen während aktuell täglich steigender Infektionszahlen aufgrund der Omikron-Variante zu sensibilisieren.”

aus dem offenen Brief vom 23.01.2022

Offener Brief der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. zur Pandemischen Situation der Kindertagespflege in Deutschland

“Auch wenn das Betreuungssetting der Kindertagespflege von kleinen Gruppen mit maximal 10 Kindern (je nach Bundesland) geprägt ist, hat jedes einzelne Kind und jede dazugehörige Familie, sowie jede Kindertagespflegeperson und deren Familienangehörige das Recht auf körperliche, gesundheitliche Unversehrtheit, welche durch Sie als politische Verantwortungsträger sichergestellt werden muss!”

Erforderlich sind folgende Maßnahmen

  • Eine Sensibilisierung der Eltern in Bezug auf die Betreuung symptomatischer Kinder vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung des Infektionsgeschehens anhand eines aktuellen Schreibens aus dem Familienministerium.
  • Verpflichtende, wöchentliche Tests für Tageskinder anhand von PCR-Pooltestungen, alternativ anhand von Bürgertestungen in Testzentren mit schriftlichem Nachweis.
  • Zusätzlich verpflichtende Tests für symptomatische Kinder, unter anderem bei Magen-Darmerkrankungen oder Atemwegsinfektionen, bevor die Betreuung wieder aufgenommen werden kann.
  • Verpflichtende PCR-Testung aller symptomatischen und asymptomatischen Tageskinder bei nachgewiesener Covid-19-Infektion im Haushalt des Kindes, um eine unbemerkte Verbreitung der Infektion innerhalb der Betreuungsgruppen auszuschließen.
  • Quarantäne für alle Kinder einer Gruppe, sobald ein Kind nachweislich mit Covid-19 infiziert ist – mit der Möglichkeit für symptomfreie Kinder, die Quarantäne nach 5 Tagen durch Vorlage eines negativen PCR-Nachweises zu beenden.

Antwort Schleswig-Holstein
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