Sachaufwand Kindertagespflege Auflistung

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Was zählt zum Sachaufwand Kindertagespflege Auflistung? Hier finden Sie eine Übersicht. Nutzen sie alle Möglichkeiten bei der Einkommensteuer-Erklärung!

Sachaufwand Kindertagespflege Auflistung

Allgemeines Sachaufwand Kindertagespflege

Es gilt das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 11.11.2016 “Ertragsteuerliche Behandlung der Kindertagespflege”.

Auflistung Sachaufwand Einzelnachweis

Wenn Sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung für die Kindertagespflege die Pauschale nicht nutzen möchten, dann haben Sie auch die Möglichkeit, die Betriebsausgaben im Einzelnachweis nachzuweisen. Welche Ausgaben Sie für den Sachaufwand ansetzen können, haben wir in einer Auflistung zusammengestellt.

Als Sachaufwand zählen viele Ausgaben.


Hier finden Sie eine Zusammenstellung der Oberbegriffe:

  • pädagogisches Fördermaterial
  • sächlicher Verwaltungsaufwand
  • Energie- und Mietkosten
  • Dienstleistungen (bezogene Leistungen)
  • Fort- und Weiterbildung
  • Versicherungen
  • Erhaltungsaufwand
  • Fahrtkosten
  • sonstige Aufwendungen
  • Miete/Zinsen
  • Ausstattung
  • Werbung und Repräsentation
  • Abschreibung für Abnutzung bei Anschaffung

Sachaufwand Pauschale

Für die Betreuung eines Kinder mit einer wöchentlichen Buchungszeit von 40 Stunden können Sie üblicherweise eine Betriebsausgabenpauschale in Höhe von 300 Euro pro Monat ansetzen. Werden weniger Stunden betreut, ist diese Pauschale entsprechend zu kürzen. Bitte beachten Sie dabei das o.g. Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

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