Randzeiten
Als Randzeiten werden in der Kindertagespflege die Betreuungszeiten bezeichnet, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen liegen – zum Beispiel früh am Morgen, abends oder am Wochenende.
Alles, was nicht in spezielle Kategorien gehört.
Als Randzeiten werden in der Kindertagespflege die Betreuungszeiten bezeichnet, die außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen liegen – zum Beispiel früh am Morgen, abends oder am Wochenende.
Kindertagespflegepersonen sind in der Regel selbstständig tätig und sind dennoch Pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung.
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Geldbetrag zur Deckung der Kosten in der Kindertagespflege.
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Die Satzung im Zusammenhang mit der Kindertagespflege ist ein rechtliches Regelwerk, das von einer Kommune oder einem Träger erlassen wird und die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege vor Ort festlegt.
Verpflichtung zur Verschwiegenheit über persönliche Informationen von Kindern und Eltern.
Eine Form der Ersatzbetreuung. Eine Kindertagespflegeperson arbeitet als „Springer“ je nach Bedarf an unterschiedlichen Orten.
Kindertagespflegepersonen unterliegen grundsätzlich der Steuerpflicht, da ihre Tätigkeit als selbstständig gilt und sie Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielen.
Eine Form der Ersatzbetreuung. Die Betreuung findet an einem zentralen Ort, dem „Stützpunkt“ statt.
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