Vereinbarung, wie bei Ausfall der Kindertagespflegeperson die Betreuung abgesichert wird.
Die Vertretungsregelung in der Kindertagespflege beschreibt, wie die Betreuung der Kinder sichergestellt wird, wenn die Kindertagespflegeperson vorübergehend ausfällt – etwa durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung. Eine verbindliche Vertretungslösung ist wichtig, um Eltern Planungssicherheit zu geben und die Kontinuität in der Betreuung zu wahren.
In vielen Kommunen gibt es organisierte Vertretungsmodelle, bei denen eine qualifizierte Vertretungskraft einspringt. Diese kann entweder in einer anderen Kindertagespflegestelle, in einer extra eingerichteten Vertretungsstelle oder im eigenen Zuhause der Vertretungskraft stattfinden. Voraussetzung ist meist, dass auch die Vertretung über eine Pflegeerlaubnis verfügt.
Die Vertretung sollte den betreuten Kindern möglichst vertraut sein, um den Übergang in der Betreuung möglichst sanft zu gestalten. In einem Betreuungsvertrag sollte klar geregelt sein, wie die Vertretung organisiert ist und in welchen Fällen sie greift. Manche Kindertagespflegepersonen kooperieren auch untereinander, um sich gegenseitig vertreten zu können. Eine gute Vertretungsregelung ist Teil der Qualitätssicherung und trägt zur Verlässlichkeit der Kindertagespflege bei.
- Springermodell
- Stützpunktlösung
- Freihalteplatz
- Vertretung im Tandem