Satzung

Die Satzung im Zusammenhang mit der Kindertagespflege ist ein rechtliches Regelwerk, das von einer Kommune oder einem Träger erlassen wird und die Rahmenbedingungen für die Kindertagespflege vor Ort festlegt.

Sie regelt unter anderem die Voraussetzungen für die Förderung, die Höhe der laufenden Geldleistung, die Anerkennung von Qualifikationen sowie die Zuständigkeiten der Fachberatung. Auch Regelungen zur Vertretung, zur Sachkostenpauschale oder zu Ausfallzeiten können in der Satzung enthalten sein. Für Kindertagespflegepersonen bildet die Satzung eine wichtige Grundlage für ihre Tätigkeit, da sie darin verbindliche Informationen zu Pflichten, Rechten und finanziellen Rahmenbedingungen finden.

Eltern erhalten durch die Satzung Transparenz über die Organisation und Förderung der Kindertagespflege in ihrer Gemeinde sowie über die Höhe der Elternbeiträge. Falls der Träger der öffentlichen Jugendhilfe Beiträge per Bescheid erheben will, muss er eine Beitragssatzung beschließen. Satzungen können je nach Kommune unterschiedlich ausgestaltet sein, weshalb es wichtig ist, sich mit der jeweils gültigen Fassung vertraut zu machen. In der Regel wird die Satzung vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und regelmäßig aktualisiert. Sie schafft Rechtssicherheit und dient der einheitlichen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben auf kommunaler Ebene. Die Kenntnis der Satzung gehört somit zum professionellen Selbstverständnis einer Kindertagespflegeperson.

Nach oben scrollen