Form der Kinderbetreuung durch geeignete Kindertagespflegepersonen im eigenen Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in angemieteten Räumen.
Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Form der Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im familiären Rahmen. Sie wird in der Regel von qualifizierten Kindertagespflegepersonen angeboten, die ein oder mehrere Kinder regelmäßig in ihrem Haushalt, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen betreuen. Die Kindertagespflege richtet sich besonders an Kinder unter drei Jahren, kann aber auch für ältere Kinder eine flexible Betreuungsform darstellen.
Grundlage für die Tätigkeit ist eine Erlaubnis nach § 43 SGB VIII, die durch das zuständige Jugendamt erteilt wird. Die Betreuung erfolgt in kleinen Gruppen, was eine individuelle und bindungsorientierte Förderung ermöglicht. Kindertagespflegepersonen arbeiten eigenverantwortlich, aber im Austausch mit Fachberatung und im Rahmen gesetzlicher Vorgaben. Die Eltern gelten als wichtigste Bildungspartner und werden eng in die Betreuung eingebunden.
Kindertagespflege bietet familiennahe, flexible und qualitativ hochwertige Betreuung – oft auch zu Randzeiten. Sie ist gleichwertig zur institutionellen Betreuung in Kitas anerkannt und wird öffentlich gefördert. Damit stellt sie einen wichtigen Baustein in der frühkindlichen Bildung und Betreuung dar.
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