Infektionsschutzgesetz (IfSG) – Gesetzliche Grundlage für gesundheitliche Anforderungen und Hygieneregeln.
Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt den Schutz der Bevölkerung vor übertragbaren Krankheiten und spielt auch in der Kindertagespflege eine wichtige Rolle. Es verpflichtet Kindertagespflegepersonen dazu, bestimmte Infektionskrankheiten unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt zu melden.
Eltern sind ebenfalls verpflichtet, die Kindertagespflegeperson über ansteckende Erkrankungen ihres Kindes zu informieren. Kinder mit bestimmten infektiösen Erkrankungen dürfen die Betreuungseinrichtung vorübergehend nicht besuchen, um andere Kinder und Betreuungspersonen zu schützen. Auch Hygienevorschriften, wie regelmäßiges Händewaschen, Flächendesinfektion und der Umgang mit Lebensmitteln, sind Teil der gesetzlichen Vorgaben.
Die Kindertagespflegeperson muss zudem vor Aufnahme ihrer Tätigkeit ein Gesundheitszeugnis nach § 43 IfSG vorlegen. In Schulungen zum Infektionsschutz werden grundlegende Hygienemaßnahmen und Meldepflichten vermittelt. Das IfSG bildet somit die rechtliche Grundlage für den gesundheitlichen Schutz in der Kindertagespflege. Es trägt dazu bei, Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und Ausbrüche zu vermeiden. Eine verantwortungsvolle Umsetzung des Gesetzes ist ein wichtiger Bestandteil der täglichen Betreuungspraxis.