Großtagespflege

Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen zur Betreuung in gemeinsamen Räumen.

Die Großtagespflege ist eine besondere Form der Kindertagespflege, bei der sich in der Regel zwei bis drei Kindertagespflegepersonen zusammenschließen. In der Großtagespflege können üblicherweise bis zu zehn Kinder gleichzeitig betreut werden. Bitte beachten Sie die landesrechtliche Regelung!

Die Betreuung findet meist in angemieteten, kindgerecht ausgestatteten Räumen statt, die nicht Teil des privaten Haushalts sind. Diese Betreuungsform vereint die familiäre Atmosphäre der Kindertagespflege mit den strukturellen Vorteilen einer kleinen Einrichtung. Die Kinder profitieren von sozialen Lernerfahrungen in einer größeren Gruppe, während Eltern eine verlässliche Betreuung mit klaren Vertretungsregelungen erhalten.

Für die Kindertagespflegepersonen bietet die Zusammenarbeit Möglichkeiten zur Entlastung und zum fachlichen Austausch. Die pädagogische Arbeit erfolgt im Team, wobei eine enge Abstimmung und gemeinsame Konzeption wichtig sind. Auch in der Großtagespflege gelten die rechtlichen Grundlagen der Kindertagespflege, einschließlich der Erlaubnis nach § 43 SGB VIII. Großtagespflegen stellen eine flexible, familiennahe und qualitativ hochwertige Betreuungsform dar.

Anderer Begriff: Zusammenschluss

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