Persönliche, fachliche und gesundheitliche Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um Kinder betreuen zu dürfen.
Die Eignung bezeichnet die persönliche, fachliche und gesundheitliche Befähigung einer Person, Kinder im Rahmen der Kindertagespflege betreuen zu dürfen. Sie ist Voraussetzung für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII. Die zuständige Fachstelle – meist das Jugendamt – prüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber die notwendigen Kompetenzen, die geeignete Haltung sowie stabile Lebensverhältnisse mitbringt. Zur Eignung gehören auch ein erweitertes Führungszeugnis, ein ärztliches Attest zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit und die Teilnahme an einem Qualifizierungskurs.
Neben der fachlichen Vorbereitung ist die persönliche Eignung besonders wichtig – etwa Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern. Auch die räumlichen Gegebenheiten werden bei der Eignungsprüfung berücksichtigt. Die Eignung ist keine einmalige Feststellung, sondern wird regelmäßig im Rahmen von Fortbildungen und Fachgesprächen überprüft. Nur wer die Eignung nachweisen kann, darf Kinder regelmäßig und gegen Bezahlung in Kindertagespflege betreuen. Sie bildet die Grundlage für eine qualitativ hochwertige, verlässliche und kindgerechte Betreuung.