Betreuungsvertrag

Privatrechtliche vertragliche Vereinbarung zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson über die Rahmenbedingungen der Betreuung.

Der Betreuungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern des betreuten Kindes. Er regelt alle wesentlichen Rahmenbedingungen der Betreuung – darunter Betreuungszeiten, Vergütung, Urlaubsregelungen, Ausfallzeiten und Kündigungsfristen. Auch wichtige pädagogische Grundsätze, Bring- und Abholzeiten sowie Absprachen zu Krankheiten oder Medikamentengabe können darin festgehalten werden.

Der Vertrag schafft Verbindlichkeit und gibt beiden Seiten rechtliche Sicherheit. Er dient außerdem als Grundlage für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, insbesondere bei öffentlich geförderter Kindertagespflege. Der Betreuungsvertrag sollte individuell auf die jeweilige Betreuungssituation angepasst und regelmäßig aktualisiert werden. Eine transparente und verständliche Gestaltung fördert das Vertrauen zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson. Beide Parteien sollten den Vertrag sorgfältig lesen und unterzeichnen. Der Betreuungsvertrag ist somit ein zentrales Element für eine professionelle und verlässliche Kindertagespflege.

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