Tagesmütter sind notwendig

In diesem Artikel geht es darum, dass Tagesmütter notwendig sind. Es geht darum, dass die Kindertagespflege eine gleichwertige Betreuung darstellt und wir stellen die Frage, warum Bayern offenbar gegen den Ausbau der Kindertagespflege ist.

“Wir sind hintendran, aber nur, weil der Bedarf so horrend wächst.”

Ulrike Scharf, 06.05.2022 auf www.br.de

Mit diesem Zitat wird klar, dass im Bayerischen Ministerium der Platz- und Fachkräftemangel bekannt ist. Umso erstaunlicher sind daher die Aussagen vom 24.05.2022 (www.br.de, Ulrike Scharf):

  • “Ein Ausbau (der Kindertagespflege, KTP, Anmerkung der Red.) ist nicht zielführend, wenn dies zu einer Konkurrenzsituation bestehender Betreuungsformen führt.”
  • “KTP ist dann gefragt, wenn und soweit Kindertageseinrichtungen nicht in der Lage sind, Betreuungsbedarf angemessen zu decken.”
  • “Nicht zu unterschätzen ist auch die Sorge von Eltern, das Kind könnte eine engere Bindung mit der TPP (Tagespflegeperson) aufbauen.”
  • “Für eine stärkere Professionalisierung der KTP wird kein Raum neben den herkömmlichen Ausbildungsgängen im Bereich der Kinderbetreuung gesehen.”
  • “Es bestehen erhebliche Zweifel, ob der Ausbau der KTP angesichts der bundesrechtlichen Vorgaben und der im Vergleich zu den Kindertageseinrichtungen verhaltenen Akzeptanz in der Elternschaft durch landesrechtliche, strukturelle Regelungen deutlich vorangebracht werden könnte.”

Tagesmütter sind notwendig

Die Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V. nimmt dazu Stellung und fordert das Ministerium auf, Verantwortung zu übernehmen und endlich einheitliche Rahmenbedingungen vorzugeben:

“Kindertagespflege ist bisher auch nicht als Beruf anerkannt. Es gibt in Bayern keine einheitliche Qualifizierung, keine einheitlichen Rahmenbedingungen und keine einheitliche Bezahlung. […]
Sehr geehrte Frau Scharf, es ist Ihre Aufgabe, die Rahmenbedingungen für Bayern festzulegen. Daher fordern wir Sie dringend auf, auf einheitliche Qualitäts- und Qualifizierungsstandards hinzuwirken und die Kindertagespflege als das was sie ist – eine gesetzlich gleichgestellte Betreuung – in den Blick zu nehmen und auch als solche anzuerkennen.”

Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.
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