Symbolbild Infektion

Nachweis der Ansteckung – Antwort der BGW

Die Regionalgruppe Helmstedt fragte am 24.11.2021 bei der Berufsgenossenschaft nach, wie eine Kindertagespflegeperson die Ansteckung nachweisen soll. Konkret ging es um Ansteckung mit Erkältungs- bzw. Grippeerkrankung. Aber auch Berufs- und Infektionskrankheiten wurden angesprochen. Reicht für die Meldung eine Bestätigung der Eltern oder ist ein ärztliches Attest erforderlich? Welche Formulare sind dafür zu nutzen?

Das genannte Formblatt finden Sie hier: Meldung Formblatt K3030

Informationen zu Berufskrankheiten und die aktuelle BK-Liste finden Sie unter
http://www.dguv.de/de/versicherung/berufskrankheiten/index.jsp.

Die Anfrage sowie die Antwort der BGW finden Sie hier:

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