Ersatzbetreuung
Vereinbarung, wie bei Ausfall der Kindertagespflegeperson die Betreuung abgesichert wird.
Alles, was nicht in spezielle Kategorien gehört.
Vereinbarung, wie bei Ausfall der Kindertagespflegeperson die Betreuung abgesichert wird.
Pflichtkurs für Kindertagespflegepersonen zur Erstversorgung von Kindern in Notfällen.
Erste-Hilfe-Kurs am Kind weiterlesen »
Zusammenarbeit zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson zum Wohle des Kindes.
Erziehungspartnerschaft weiterlesen »
Professionelle Ansprechperson beim Jugendamt oder bei freien Trägern, die Kindertagespflegepersonen berät.
Eine Form der Ersatzbetreuung. Kindertagespflegepersonen belegen nicht alle Plätze. Der freie Platz kann belegt werden, wenn eine Kollegin ausfällt.
Erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis, das zur Überprüfung der Zuverlässigkeit der Betreuungsperson dient.
Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird in der Regel nicht als Gewerbe eingestuft, sondern zählt zu den freien Berufen.
Zusammenschluss mehrerer Kindertagespflegepersonen zur Betreuung in gemeinsamen Räumen.
Absicherung gegen Schadensersatzforderungen im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung.
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