Vereinbarung, wie bei Ausfall der Kindertagespflegeperson die Betreuung abgesichert wird.
Ersatzbetreuung bezeichnet eine vorübergehende Vertretung der Kindertagespflegeperson, wenn diese aus verschiedenen Gründen wie Krankheit, Urlaub oder Fortbildung ausfällt. In solchen Fällen wird eine qualifizierte Ersatzkraft eingesetzt, die die Betreuung der Kinder übernimmt, um die Kontinuität der Betreuung zu gewährleisten.
Eine Ersatzbetreuung muss sicherstellen, dass die Kinder weiterhin die gewohnte Förderung und Betreuung erhalten. Die Eltern werden rechtzeitig über die Vertretungsregelung informiert, um Planungssicherheit zu bieten. Die Ersatzbetreuung kann entweder durch eine andere Kindertagespflegeperson oder durch eine professionelle Vertretungskraft erfolgen. Wichtig ist, dass die Vertretungsperson mit den besonderen Bedürfnissen und Gewohnheiten der Kinder vertraut gemacht wird, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen.
Eine gute Ersatzbetreuung trägt dazu bei, dass die Kinder keine längeren Ausfallzeiten oder Unruhe durch den Wechsel erleben. Sie ist auch ein Bestandteil des Konzepts zur Sicherstellung der Qualität in der Kindertagespflege und ein wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Regelungen zwischen der Kindertagespflegeperson und den Eltern. Ersatzbetreuung sollte im Vorfeld klar geregelt und transparent kommuniziert werden, um Vertrauen und Sicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten.
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