Am 02.07. ist unsere 1. Vorsitzende nach Tübingen gereist, um mit den Sprecherinnen der RG Tübingen am 03.07. an einem Austausch im Landratsamt Tübingen teilzunehmen, gemeinsam mit der Amtsleitung und der Fachbereichsleitung, zwei Vertreterinnen des TEV Tübingen und einer Vertreterin des Landeselternbeirates (LEB) BW.
Der Landkreis Tübingen plant/e eine Satzungsänderung für die Kindertagespflege (KTP). Die Beschlussvorlage hierzu ist im Bürgerportal des LK Tübingen einzusehen.
Die BvK e.V. hat davon im Juni Kenntnis erlangt und seitdem wurden zahlreiche Schriftstücke erstellt und Gespräche geführt, um die geplanten Änderungen positiv zu beeinflussen, vor allem aber in diesem Zusammenhang darauf hinzuwirken, dass der Landkreis Tübingen sich an die aktuelle Gesetzgebung und Rechtsprechung hält, u.a. bzgl. der rechtswidrigen Bedarfsprüfung von antragstellenden Eltern von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren.