Es gibt einige neue Urteile:
- 25.09.2017 Gericht kippt Satzung für Kindertagespflege
Osterholzer Eltern haben sich gegen die Gebühr für die Tagespflege ihres Kindes erfolgreich gewehrt. Die Satzung gilt laut Verwaltungsgericht nicht mehr. (Tobias Hase, dpa-tmn) - 12.07.2017 Angestellte in Großtagespflege erlaubt, zum Urteil
- Juli 2016: Freies Wunsch und Wahlrecht für die Eltern! Eltern klagen erfolgreich aus Kempen für eine Finanzierung der Tagespflege in der Nachbarkommune. zum Urteil
- Ein Urteil vom VG Würzburg (leistungsgerechte Vergütung, Erhöhung des Sachaufwandes) aus 2015 ist für uns leider ein Rückschlag. zum Urteil
- Dieses Urteil aus Aachen behandelt die Ausgestaltung der leistungsgerechten Bezahlung.
- Jeweils ein Urteil in Leipzig und ein Urteil in Dresden.
- Bremen: Das neueste Urteil zum Thema „Zusatzzahlungen in der KTP“ ist ein Erfolg zunächst einmal für Bremen.
Infos hierzu auch in der TAZ über den Link… - Ein weiteres neues Urteil in Solingen!
- Ein Gerichtsurteil zu einem Prozess gegen die Stadt Wuppertal:
…laufende Geldleistungen für die Betreuung des Kindes über den bisher bewilligten Betrag in Höhe von 3,90 €/Betreuungsstunde hinaus unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. - Stellungnahme des Vorstands der BVK zum Münsteraner Urteil zum herunterladen als PDF.
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