Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.


 

Nordrhein-Westfalen

Veröffentlicht am 06.09.2010
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Münster (ddp-nrw). Der Verfassungsgerichtshof NRW verhandelt am 7. September über eine Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Kinderförderungsgesetz. Das geht aus einer Mitteilung des Gerichtshofs in Münster vom Dienstag hervor. Die Beschwerde war von mehr als 20 Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen eingereicht worden. Sie befürchten, dass sie durch die gesetzlichen Bestimmungen zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren finanziell erheblich belastet werden. Weiter in NRW-News.

Zuletzt geändert am: 06.09.2010 um 15:39

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