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Gebührenordnung der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte hierzu unter vorstand@berufsvereinigung.de. Vielen Dank! 1. MitgliedsbeitragDer Mitgliedsbeitrag pro Geschäftsjahr:
Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag nach den verbleibenden Monaten berechnet. 2. ZahlungsweiseDer Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen. 3. MahnkostenDas Mitglied hat beim Abbuchungstermin für ausreichend Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Für jede Rücklastschrift werden die anfallenden Gebühren und die Mahnkosten in Höhe von 5.- Euro dem Mitglied in Rechnung gestellt. 4. Zahlungen an RegionalgruppenBei Gründung einer Regionalgruppe wird dieser ein Konto durch die BvK e.V. eingerichtet. Auf diese überweist die BvK e.V. 25 € für eventuell anfallende Büromaterialkosten. Die/der Sprecher/in bekommt Kontovollmacht und weist dem Schatzmeister am Ende des Quartals die Kosten aufgeschlüsselt und mit Belegen nach. 5. FahrtkostenFahrtkosten, die auf Weisung des Vorstandes entstanden sind, können auf Antrag mit dem Formular „Fahrtkostenerstattung“ und beigefügten Belegen erstattet werden. Bei Fahrten mit dem eigenem PKW ist immer der direkte Weg zu wählen und die jeweiligen Fahrten mit Datum, Ziel, Entfernung und Zweck auf dem Fahrtkostenerstattungsformular anzugeben. Bei Anreise mit Bus oder Bahn ist der jeweils günstigste Weg zu wählen. In Ausnahmefällen kann, nach Anreisezeit auf vorheriger Anfrage an den Vorstand, ein Ticket der nächsthöheren Kategorie teilweise oder ganz erstattet werden. Stand: März 2012 Diese Gebührenordnung hat Bestand, bis sie durch eine andere ersetzt wird. Sie können die Gebührenordnung auch als PDF herunterladen. ![]() |