Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.


Gebührenordnung der Berufsvereinigung der Kindertagespflegepersonen e.V.

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte hierzu unter vorstand@berufsvereinigung.de. Vielen Dank!

1. Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag pro Geschäftsjahr:

  • Vollmitglieder 36,00 Euro
  • Fördermitglieder 24,00 Euro
  • Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

Bei Eintritt im laufenden Geschäftsjahr wird der Mitgliedsbeitrag nach den verbleibenden Monaten berechnet.

2. Zahlungsweise

Der Mitgliedsbeitrag wird per Lastschrift eingezogen.
Bei bestehender Mitgliedschaft erfolgt der Einzug bis zum 1.März für das laufende Geschäftsjahr. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

3. Mahnkosten

Das Mitglied hat beim Abbuchungstermin für ausreichend Deckung auf seinem Konto zu sorgen. Für jede Rücklastschrift werden die anfallenden Gebühren und die Mahnkosten in Höhe von 5.- Euro dem Mitglied in Rechnung gestellt.

4. Zahlungen an Regionalgruppen

Bei Gründung einer Regionalgruppe wird dieser ein Konto durch die BvK e.V. eingerichtet. Auf diese überweist die BvK e.V. 25 € für eventuell anfallende Büromaterialkosten. Die/der Sprecher/in bekommt Kontovollmacht und weist dem Schatzmeister am Ende des Quartals die Kosten aufgeschlüsselt und mit Belegen nach.
Jede Regionalgruppe bekommt von der BvK e.V., pro Monat und Mitglied in der
Regionalgruppe, 1 Euro ausgezahlt. Überwiesen wird in jedem Quartal zu Quartalsanfang bis spätestens zum 10. des Quartals. Am Ende des Vor-Quartals meldet der/die Regionalgruppensprecher/in dem Schatzmeister die Anzahl der Mitglieder seiner Regionalgruppe. Nachweis durch Anwesenheitslisten.
 

5. Fahrtkosten

Fahrtkosten, die auf Weisung des Vorstandes entstanden sind, können auf Antrag mit dem Formular „Fahrtkostenerstattung“ und beigefügten Belegen erstattet werden. Bei Fahrten mit dem eigenem PKW ist immer der direkte Weg zu wählen und die jeweiligen Fahrten mit Datum, Ziel, Entfernung und Zweck auf dem Fahrtkostenerstattungsformular anzugeben. Bei Anreise mit Bus oder Bahn ist der jeweils günstigste Weg zu wählen. In Ausnahmefällen kann, nach Anreisezeit auf vorheriger Anfrage an den Vorstand, ein Ticket der nächsthöheren Kategorie teilweise oder ganz erstattet werden.
Es werden 0.20 Euro pro km erstattet. Als Nachweis dient die Kopie der Fahrkarte oder ein Routenplaner-Auszug mit Orts- und km-Angabe. Der Antrag ist bis spätestens 14 Tage nach der Veranstaltung einzureichen.

Stand: März 2012


Diese Gebührenordnung hat Bestand, bis sie durch eine andere ersetzt wird.


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